Stalking – Wenn Liebe zur Bedrohung wird

24.03.2023

Auf den ersten Blick scheint Stalking etwas zu sein, das vor allem Personen aus den Medien trifft. Viele Promis waren schon Opfer; Stalker brachen in ihre Häuser ein, schrieben ihnen – milde ausgedrückt – anzügliche Briefe und bedrohten sie. Tatsächlich betrifft dieses Phänomen nicht nur Personen des öffentlichen Lebens, denn Stalker und Gestalkte sind häufig eng miteinander bekannt. Viele Betroffene sträuben sich lange Zeit, eine Strafanzeige einzureichen. Dies auch darum, weil die polizeiliche Aufklärungsquote gering ist und viele Bürger das Gefühl haben, dass ihnen sowieso nicht geholfen werden würde. Vielleicht auch, weil die kaum verfolgbaren Fälle von Cyberstalking immer weiter zunehmen.

Wut, Rache, Obsession, Eifersucht oder auch der Wunsch, Macht und Kontrolle über einen anderen Menschen auszuüben sind nur einige Gründe für Stalking; die Tat tritt in einer grossen Bandbreite unterschiedlicher sozialer Verflechtungen auf. Die meisten polizeilichen Stalking Ermittlungen werden aus Mangel an Beweisen wieder eingestellt und zu Verurteilungen kommt es kaum. Es wird bereits von einer Strafbarkeit ausgegangen, wenn das Verhalten des Täters "geeignet" ist, das Leben des Opfers "schwerwiegend zu beeinträchtigen", und trotzdem müssen Betroffene zuerst entsprechende Nachweise erbringen.

Hierbei hilft die Unterstützung unserer erfahrenen Privatdetektive. Auch in Fällen, in denen die Identität des Stalkers nicht bekannt ist, sind unsere Ermittler die richtigen Ansprechpartner. Sie dokumentieren die Aktivitäten des Stalkers unauffällig im Hintergrund, betreiben sozusagen ein Gegenstalking und können dabei eventuelle Gefahrenmomente rechtzeitig erkennen. Durch unsere Tätigkeit lässt sich Stalking gerichtsfest nachweisen, um so die Voraussetzungen für Ihre Strafanzeige zu gewährleisten.