"Sozialversicherungsbetrug" bedeutet, dass jemand unrechtmäßig Leistungen aus der Sozialversicherung (z. B. AHV, IV, Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung) bezieht oder Beiträge hinterzieht/umgeht.
Typische Beispiele sind:
* **Leistungsbetrug**:
* Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit (z. B. "Blaumachen" mit gefälschten Arztzeugnissen).
* Verschweigen von Einkommen, während man Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder IV-Renten bezieht.
* Melden falscher Wohn- oder Familienverhältnisse, um höhere Leistungen zu erhalten.
* **Beitragsbetrug**:
* Schwarzarbeit, bei der keine Sozialabgaben entrichtet werden.
* Arbeitgeber, die Löhne nicht korrekt deklarieren oder Versicherungsbeiträge nicht abführen.
Die **Folgen** können strafrechtlich und finanziell gravierend sein: Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Leistungen, Bussen, Strafverfahren wegen Betruges oder Urkundenfälschung, im Extremfall sogar Freiheitsstrafen.